Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für einen touristischen Standort
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Urlauber über die Nutzung einer touristischen Anlage. Sie dienen dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu regeln.
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
- Der Unternehmer (Mini Camping Het Stammeland): Der Eigentümer oder Betreiber des Campingplatzes, der dem Urlauber den Stellplatz zur Verfügung stellt.
- Recreant: Die Person, die mit Mini Camping Het Stammeland einen Vertrag über die Nutzung eines touristischen Stellplatzes abschließt.
- Mit-Gläubiger: Die Person(en), die auch in der Vereinbarung angegeben ist/sind.
- Dritte: Jede andere Person, außer dem Unternehmer, Erholungssuchenden und Miterholungssuchenden.
- Campingmittel: Ein Zelt, ein Wohnwagen, ein Faltanhänger, ein Wohnmobil und dergleichen.
- Touristischer Standort: Ein in der Vereinbarung festzulegender Platz, der einem Campingmittel für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zur Erholungsnutzung zur Verfügung gestellt wird.
- Vereinbarung: Die schriftliche oder elektronische Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Urlauber, in der die Nutzung einer touristischen Anlage festgelegt wird.
- Vereinbarter Preis: Die Gebühr für die Nutzung der touristischen Stätte.
- Stornierung: Eine schriftliche Kündigung des Vertrages vor dem Datum des Inkrafttretens oder während des Aufenthaltes.
- Informationen: Schriftliche oder elektronische Informationen über die Nutzung des Stellplatzes, die Campingmittel, die Einrichtungen und die sonstige (Haus-)Ordnung von Mini Camping Het Stammeland.
- Streitfall: Wenn eine vom Urlauber an den Unternehmer gerichtete Beschwerde nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wird.
Artikel 2: Zustandekommen des Abkommens
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Unternehmer die Reservierung schriftlich bestätigt hat. Der Unternehmer kann eine Reservierung nur bestätigen, wenn der Urlauber eine schriftliche Reservierungsanfrage z. B. über die Website oder per E-Mail gestellt hat.
Artikel 3: Inhalt des Abkommens
- Der Unternehmer stellt dem Urlauber den vereinbarten Stellplatz nur zu Erholungszwecken zur Verfügung, also nicht zur vorübergehenden Nutzung.
- Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die Informationen, auf deren Grundlage der Vertrag teilweise zustande kommt, im Voraus zur Verfügung zu stellen.
- Weichen die Angaben erheblich von den Angaben ab, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemacht wurden, so ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.
- Die Nutzung der Ferienanlage ist ausschließlich dem Urlauber und eventuellen Miturlaubern vorbehalten, wie dies im Vertrag festgelegt ist. Die Überlassung der Ferienanlage an Dritte, wie z. B. Besucher oder Untermieter, ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers nicht gestattet. Die Untervermietung ist verboten.
- Der Urlauber hat die Verantwortung und die Pflicht, den Vertrag und die (Haus-)Ordnung des Unternehmers einzuhalten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Miturlauber oder Dritte, die ihn besuchen oder sich bei ihm aufhalten, den Vertrag und die (Haus-)Ordnung ebenfalls einhalten.
- Der Unternehmer bietet dem Urlauber einen bestimmten Stellplatz für den vereinbarten Zeitraum an. Der Urlauber kann einen bevorzugten Stellplatz angeben, aber der Unternehmer bleibt berechtigt, diesen Stellplatz bis zum Beginn des Aufenthalts durch einen anderen Stellplatz zu ersetzen.
- Der Urlauber kann das Campingmittel durch ein anderes Campingmittel gleicher Art, Größe und gleichen Gewichts ersetzen, muss dies dem Unternehmer jedoch schriftlich mitteilen.
Artikel 4: Dauer des Aufenthalts und Nutzung
Der Stellplatz wird ausschließlich zu den für den reservierten Zeitraum angegebenen Daten zur Verfügung gestellt. Änderungen des An- oder Abreisedatums können nur mit Zustimmung des Unternehmers vorgenommen werden.
Artikel 5: Preise
- Der Preis für die Nutzung des Stellplatzes wird im Voraus festgelegt und kann der Buchungsbestätigung entnommen werden. Es ist klar definiert, was in diesem Preis inbegriffen ist und was nicht. Darin enthalten sind der Stromverbrauch, die sanitären Anlagen, die Nutzung von Warm- und Kaltwasser, WLAN und die Kurtaxe.
- Ergeben sich nach der Festsetzung des Preises zusätzliche Kosten aufgrund einer Erhöhung von Gebühren oder Abgaben, die unmittelbar mit dem Platz, dem Campingmittel oder dem Urlauber zusammenhängen, so können diese Kosten auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden.
Artikel 6: Zahlung
- Der Urlauber ist verpflichtet, die Zahlung in Euro innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten. Die konkrete Zahlungsfrist und die entsprechenden Zahlungsbedingungen sind in der Buchungsbestätigung angegeben. Der Urlauber hat sich an diese Vereinbarungen zu halten, es sei denn, mit dem Unternehmer wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Zahlungen können auf die angegebene Weise erfolgen, z. B. per Überweisung oder über einen Online-Zahlungslink.
- Ist die Buchung mehr als sechs Wochen vor dem Anreisetermin erfolgt und kommt der Urlauber trotz schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Mahnung nach, behält sich der Unternehmer das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies ändert nichts daran, dass der Unternehmer Anspruch auf die vollständige Zahlung des vereinbarten Betrages hat.
Artikel 7: Löschung
Im Falle einer Stornierung durch den Urlauber gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
- Mehr als drei Monate vor der Ankunft: 15% des vereinbarten Preises.
- Zwischen drei und zwei Monaten vor der Ankunft: 50% des vereinbarten Preises.
- Zwischen zwei und einem Monat vor der Ankunft: 75% des vereinbarten Preises.
- Weniger als einen Monat vor der Ankunft: 90% des vereinbarten Preises.
- Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Preises.
Wenn der Unternehmer den Vertrag kündigt, wird der vom Urlauber bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet, es sei denn, die Kündigung ist auf einen zurechenbaren Mangel oder eine Fahrlässigkeit des Urlaubers zurückzuführen. Zum Beispiel: wenn der Urlauber trotz Abmahnung wiederholt gegen die Verhaltensregeln verstößt.
Artikel 8: Verhaltensregeln für Campingplätze
Der Urlauber, seine Miturlauber und Dritte sind verpflichtet, die Vereinbarungen im Vertrag, die (Haus-)Ordnung des Campingplatzes und die geltenden staatlichen Vorschriften einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zur Kündigung des Vertrages führen, vorbehaltlich des unten beschriebenen Verfahrens.
- Belästigung und Störung: Es ist nicht erlaubt, andere Gäste, Mitarbeiter oder Anwohner zu belästigen. Ein Verhalten, das die Atmosphäre und Sicherheit auf dem Gelände stört, wird ebenfalls nicht toleriert.
- Nutzung des Stellplatzes und der Campingausrüstung: Der Stellplatz und die Campingausrüstung sind ausschließlich für den Freizeitgebrauch zu nutzen. Eine missbräuchliche oder abweichende Nutzung kann zur sofortigen Beendigung des Vertrags führen.
- Sicherheitsanforderungen: Die Campingausrüstung muss den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards entsprechen. Bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, behält sich der Betreiber das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Rechts, den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen.
- Verfahren bei Verstößen: Im Falle eines Verstoßes erhält der Urlauber eine schriftliche oder mündliche Verwarnung. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Unternehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In dringenden Fällen kann von einer Abmahnung abgesehen werden.
- Räumung und Abreise: Nach Beendigung des Vertrages ist der Urlauber verpflichtet, den Platz und die Campingmittel innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden nach Beendigung, zu räumen. Geschieht dies nicht, ist der Unternehmer berechtigt, den Platz auf Kosten des Urlaubers zu räumen.
Artikel 9: Haustiere
- Pro Stellplatz sind maximal zwei Haustiere erlaubt, mit Ausnahme von Gasttieren.
- Haustiere müssen immer angeleint sein. Das bedeutet, dass die Leine sowohl am Tier als auch an einem festen Gegenstand oder einer Person befestigt sein muss. Es ist nicht erlaubt, einen Hundeauslauf oder ähnliche Einrichtungen auf dem Campingplatz aufzustellen.
- Der Eigentümer hat die endgültige Befugnis, die Einhaltung der Leinen- und Verhaltensregeln für Haustiere zu bestimmen. Diese Auslegung ist verbindlich und steht nicht zur Diskussion.
- Der Urlauber ist in vollem Umfang für das Verhalten und die Sicherheit seines/ihrer Haustieres/Tiere und der Haustiere, die ihn besuchen, verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, Belästigungen oder Verletzungen, die durch das Haustier verursacht werden, sowohl für andere Gäste, das Personal als auch für Dritte, die mit dem Tier in Kontakt kommen. Der Urlauber muss sicherstellen, dass das Haustier keine Belästigung für andere darstellt.
- Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann der Unternehmer geeignete Maßnahmen ergreifen, die von einer Verwarnung bis zur Kündigung des Vertrags reichen.
Artikel 10: Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Eigentum des Urlaubers, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers zurückzuführen.
Der Urlauber haftet für Schäden, die er selbst, seine Miturlauber, Dritte wie Besucher und Haustiere verursachen. Dies gilt sowohl für Schäden auf dem Campingplatz als auch für Schäden an anderen Einrichtungen des Campingplatzes.
Artikel 11: Instandhaltung und grünes Camping
Der Unternehmer ist für die Instandhaltung der Stellplätze und der allgemeinen Einrichtungen des Campingplatzes, wie Sanitäranlagen, Grünanlagen, Strom- und Wasseranschlüsse, verantwortlich. Der Urlauber darf keine Veränderungen an den Stellplätzen und dem Campingplatz vornehmen, wie z. B. das Ausheben von Gräben, das Errichten von Zäunen oder die Landschaftsgestaltung.